Exportkontrollvorschriften beschränken aus sicherheitspolitischen Gründen den Außenwirtschaftsverkehr. Dieser umfasst den grenzüberschreitenden Austausch von Waren, Dienstleistungen und Know-how mit Dritten. Zollvorschriften beschränken den Warenverkehr mit Drittstaaten und dienen in erster Linie dem Schutz der Wirtschaft, der Kontrolle von genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtigen Ein- und Ausfuhren sowie der Durchsetzung von Verboten und Beschränkungen. Am Fraunhofer-Zentrum für Hochtemperatur-Leichtbau werden sämtliche Vorschriften beachtet, die für den Import und Export von Gütern, Dienstleistungen und Informationen gelten.
Ansprechpartnerin Exportkontrolle
Alexandra Schott, Telefon: +49 931 4100-133, E-Mail: alexandra.schott@isc.fraunhofer.de
Ansprechpartnerin Zoll
Tamara Zahn-Wenisch, Telefon: +49 921 78510-931, E-Mail: tamara.zahn-wenisch@isc.fraunhofer.de